Obbligazioni societarie HIGH YIELD e oltre, verso frontiere inesplorate - Vol. 1

Stato
Chiusa ad ulteriori risposte.
comunque....in generale....
CHE PREZZI :eek:

per prendere HY di qualita' non c'e' piu' niente sotto 100...

sono 10gg. che non riesco a comprar nulla al prezzo che vorrei ....
e in piu' dei bei cavalli come Edcon mi abbandonano ...
certi flussi cedolari sara' dura rimpiazzarli....
hard life ....
 
Ciao Mac,

premesso che per vivere io faccio tutt´altro (sono solo appassionato di finanza) IW puo´ avere ragione.
Non ha tutte le controparti e non puo´ sapere se altre controparti con cui non ha accordo commerciale ad operare hanno trattato 897 e a che volumi.

Quello che posso dirti e´ che lun. esponeva 1 controparte (83 danaro) e ieri 2 controparti (migliore danaro 84, eseguito).

Non ho i nomi delle controparti.

Questo 3d e´ pieno di esperti, alcuni dotati di bbl, che potranno dire sicuramente meglio di me e di piu´.......

Spero sia utile.


PS: Con questa vendita sono uscito completamente da BWG 897.

Ciao bia06,
spero che tu non mi abbia frainteso.
Gli applausi che ti ho postato stavano ad indicare la mia invidia nei riguardi della tua situazione.
Da tempo posseggo questo titolo ma, pur avendolo acquistato con IW, non riesco a liberarmene (ora che vorrei).
E' da giorni che mi espongono 82-84 ma alla mia richiesta di vendere mi danno sempre mancanza di denaro.
Naturalmente non posso cambiare banca solo perché non mi liquidano questo titolo.
:rolleyes:
 
Ciao bia06,
spero che tu non mi abbia frainteso.
Gli applausi che ti ho postato stavano ad indicare la mia invidia nei riguardi della tua situazione.
Da tempo posseggo questo titolo ma, pur avendolo acquistato con IW, non riesco a liberarmene (ora che vorrei).
E' da giorni che mi espongono 82-84 ma alla mia richiesta di vendere mi danno sempre mancanza di denaro.
Naturalmente non posso cambiare banca solo perché non mi liquidano questo titolo.
:rolleyes:
lo puoi spostare in un'altra banca
 
windreich insolvency

Leggete cosa mi hanno spedito per mail, lo studio legale che tratta tutta la faccenda, interessante è l'ultimo periodo.

Sehr geehrte Anleihegläubigerin,

sehr geehrter Anleihegläubiger,



im Nachgang zu unserer bisherigen Korrespondenz möchten wir Ihnen zur aktuellen Entwicklung des Falles Windreich weitere Informationen geben.



Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, schlägt oft die Stunde der Spekulanten. Sie decken sich billig mit Anleihen der Gesellschaft ein und verfolgen dann oft ganz andere Ziele als ebenfalls investierte Privatanleger. Auch das Insolvenzverfahren der Windreich GmbH zieht ganz offensichtlich spekulative Großinvestoren an. Wie aus Insiderkreisen bekannt wurde, sollen institutionelle Investoren Windreich-Anleihen in großem Stil aufkaufen. Sie nutzen dabei die Verunsicherung der Kleinanleger, die sich oftmals aus Verunsicherung zu einem Verkauf Ihrer Anleihen unter Wert hinreißen lassen.



Das Ziel des Aufkaufes entsprechender Anleihen zu günstigen Konditionen ist regelmäßig der Versuch, entsprechendes Stimmgewicht in den Gläubigerversammlungen zu erlangen, die über das Schicksal aller Anleihegläubiger beschließt. Ab gewissen Mehrheitsverhältnissen können dann Beschlüsse herbeigeführt werden, die für alle Anleihegläubiger bindend sind.



Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, wenn die Interessen der Altanleihegläubiger und die Interessen der spekulativen Großinvestoren identisch wären. Davon ist im Regelfall jedoch nicht auszugehen. Die neuen Investoren werden meist versuchen, durch das entsprechende Stimmgewicht ihre eigenen Interessen durchzusetzen, die den Interessen der Altanleihegläubiger völlig entgegengesetzt sein können. In vielen Fällen haben entsprechende spekulative Großinvestoren kein Interesse an einer Fortführung der Gesellschaft und versuchen, ein Sanierungsverfahren weg von der Insolvenz in Eigenverwaltung hin zur Regelinsolvenz zu lenken, auch wenn es durchaus die Chance gäbe, die Gesellschaft zu retten.



Das bedeutet dann zwar das unweigerliche Ende des Unternehmens, verspricht aber schnellen Profit für die Großinvestoren. Die Großinvestoren profitieren dabei davon, dass sie Anleihen weit unter dem Nennwert erworben haben und erhoffen sich einen entsprechenden Gewinn aus der Zerschlagung der Gesellschaft.



Der Altanleihegläubiger, der möglicherweise zum Nennwert der Anleihe investiert hat, verliert in diesen Fällen gleich doppelt. Eine Fortführung der Gesellschaft, die ihm unter Umständen eine Rückzahlung des gezeichneten Nennwerts sichern könnte, wird verhindert. Darüber hinaus verliert er durch einen unter Umständen aus Verunsicherung erfolgten vorzeitigen Verkauf von Anleihen auch noch die möglicherweise über dem Verkaufspreis liegende Quote aus einem Regelinsolvenzverfahren.



Beispiele dafür, dass institutionelle Großinvestoren mit entsprechendem Stimmgewicht versuchen, Zahlungen an die anderen Gläubiger zu verhindern gibt es zur Genüge. Beispielsweise in Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte ein institutioneller Investor einen Insolvenzplan mit vorzeitiger Abschlagszahlung an alle Gläubiger verhindert mit der Folge, dass die Privatanleger auf ihr Geld weiter warten mussten.



Um zu vermeiden, dass Großinvestoren sich mit ihren Interessen durchsetzen, dürfte es daher für den einzelnen Anleger nur einen Weg geben, die Bündelung der eigenen Interessen. In ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit war diese Bündelung für die Gläubiger sehr erfolgreich. In den entsprechenden Abstimmungen in den Gläubigerversammlungen wurden dann die richtigen Weichen gestellt.

In den nun möglicherweise folgenden Gläubigerversammlungen kann die Interessensbündelung insbesondere durch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters geschehen, der dann auf Augenhöhe mit der Gesellschaft und den Großinvestoren verhandeln kann und mit dem gebündelten Stimmgewicht die Interessen der Anleger vertreten kann.



Sobald Termine für entsprechende Gläubigerversammlungen anstehen, werden wir auf Sie mit einer entsprechenden Vollmacht zukommen, mit der Sie Herrn Klaus Nieding, der bereits jetzt Ihre Interessen im vorläufigen Gläubigerausschuss vertritt, damit beauftragen können, Ihre Interessen auch im Rahmen der Gläubigerversammlung zu vertreten. Von Ihnen wird über die Vollmacht hinaus dann noch eine Bescheinigung ihrer Depotbank benötigt, dass Ihre Anleihen bis zum Abschluss der Gläubigerversammlung in Ihrem Depot für den Verkauf gesperrt werden (sogenannte Sperrbescheinigung).
Wir kommen mit dem genauen Ablauf einer Gläubigerversammlung und allen Einzelheiten zu Ihrer Vertretung dann kurzfristig wieder auf Sie zu, dürfen aber bereits vorab anmerken, dass jegliche Vertretung Ihrer Interessen in den Gläubigerversammlungen für Sie kostenlos ist. Die für die Vertretung entstehenden Aufwendungen werden von der Gesellschaft für Sie übernommen.


Ora voglio sentire il parere dei miei "soci": Fabrizio, Capt Sparrow... chi altri???
 
Leggete cosa mi hanno spedito per mail, lo studio legale che tratta tutta la faccenda, interessante è l'ultimo periodo.

Sehr geehrte Anleihegläubigerin,

sehr geehrter Anleihegläubiger,



im Nachgang zu unserer bisherigen Korrespondenz möchten wir Ihnen zur aktuellen Entwicklung des Falles Windreich weitere Informationen geben.



Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, schlägt oft die Stunde der Spekulanten. Sie decken sich billig mit Anleihen der Gesellschaft ein und verfolgen dann oft ganz andere Ziele als ebenfalls investierte Privatanleger. Auch das Insolvenzverfahren der Windreich GmbH zieht ganz offensichtlich spekulative Großinvestoren an. Wie aus Insiderkreisen bekannt wurde, sollen institutionelle Investoren Windreich-Anleihen in großem Stil aufkaufen. Sie nutzen dabei die Verunsicherung der Kleinanleger, die sich oftmals aus Verunsicherung zu einem Verkauf Ihrer Anleihen unter Wert hinreißen lassen.



Das Ziel des Aufkaufes entsprechender Anleihen zu günstigen Konditionen ist regelmäßig der Versuch, entsprechendes Stimmgewicht in den Gläubigerversammlungen zu erlangen, die über das Schicksal aller Anleihegläubiger beschließt. Ab gewissen Mehrheitsverhältnissen können dann Beschlüsse herbeigeführt werden, die für alle Anleihegläubiger bindend sind.



Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, wenn die Interessen der Altanleihegläubiger und die Interessen der spekulativen Großinvestoren identisch wären. Davon ist im Regelfall jedoch nicht auszugehen. Die neuen Investoren werden meist versuchen, durch das entsprechende Stimmgewicht ihre eigenen Interessen durchzusetzen, die den Interessen der Altanleihegläubiger völlig entgegengesetzt sein können. In vielen Fällen haben entsprechende spekulative Großinvestoren kein Interesse an einer Fortführung der Gesellschaft und versuchen, ein Sanierungsverfahren weg von der Insolvenz in Eigenverwaltung hin zur Regelinsolvenz zu lenken, auch wenn es durchaus die Chance gäbe, die Gesellschaft zu retten.



Das bedeutet dann zwar das unweigerliche Ende des Unternehmens, verspricht aber schnellen Profit für die Großinvestoren. Die Großinvestoren profitieren dabei davon, dass sie Anleihen weit unter dem Nennwert erworben haben und erhoffen sich einen entsprechenden Gewinn aus der Zerschlagung der Gesellschaft.



Der Altanleihegläubiger, der möglicherweise zum Nennwert der Anleihe investiert hat, verliert in diesen Fällen gleich doppelt. Eine Fortführung der Gesellschaft, die ihm unter Umständen eine Rückzahlung des gezeichneten Nennwerts sichern könnte, wird verhindert. Darüber hinaus verliert er durch einen unter Umständen aus Verunsicherung erfolgten vorzeitigen Verkauf von Anleihen auch noch die möglicherweise über dem Verkaufspreis liegende Quote aus einem Regelinsolvenzverfahren.



Beispiele dafür, dass institutionelle Großinvestoren mit entsprechendem Stimmgewicht versuchen, Zahlungen an die anderen Gläubiger zu verhindern gibt es zur Genüge. Beispielsweise in Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte ein institutioneller Investor einen Insolvenzplan mit vorzeitiger Abschlagszahlung an alle Gläubiger verhindert mit der Folge, dass die Privatanleger auf ihr Geld weiter warten mussten.



Um zu vermeiden, dass Großinvestoren sich mit ihren Interessen durchsetzen, dürfte es daher für den einzelnen Anleger nur einen Weg geben, die Bündelung der eigenen Interessen. In ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit war diese Bündelung für die Gläubiger sehr erfolgreich. In den entsprechenden Abstimmungen in den Gläubigerversammlungen wurden dann die richtigen Weichen gestellt.

In den nun möglicherweise folgenden Gläubigerversammlungen kann die Interessensbündelung insbesondere durch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters geschehen, der dann auf Augenhöhe mit der Gesellschaft und den Großinvestoren verhandeln kann und mit dem gebündelten Stimmgewicht die Interessen der Anleger vertreten kann.



Sobald Termine für entsprechende Gläubigerversammlungen anstehen, werden wir auf Sie mit einer entsprechenden Vollmacht zukommen, mit der Sie Herrn Klaus Nieding, der bereits jetzt Ihre Interessen im vorläufigen Gläubigerausschuss vertritt, damit beauftragen können, Ihre Interessen auch im Rahmen der Gläubigerversammlung zu vertreten. Von Ihnen wird über die Vollmacht hinaus dann noch eine Bescheinigung ihrer Depotbank benötigt, dass Ihre Anleihen bis zum Abschluss der Gläubigerversammlung in Ihrem Depot für den Verkauf gesperrt werden (sogenannte Sperrbescheinigung).
Wir kommen mit dem genauen Ablauf einer Gläubigerversammlung und allen Einzelheiten zu Ihrer Vertretung dann kurzfristig wieder auf Sie zu, dürfen aber bereits vorab anmerken, dass jegliche Vertretung Ihrer Interessen in den Gläubigerversammlungen für Sie kostenlos ist. Die für die Vertretung entstehenden Aufwendungen werden von der Gesellschaft für Sie übernommen.


Ora voglio sentire il parere dei miei "soci": Fabrizio, Capt Sparrow... chi altri???
io quella miseria che mi è rimasta tento di venderla a 10,se non ci riesco me la tengo ma non voglio più interessarmene
 
Stato
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