Obbligazioni societarie KTG Agrar DE000A1H3VN9 - DE000A1ELQU9 KTG Biogas DE000A1ML257 (1 Viewer)

NoWay

It's time to play the game
Parlate a vanvera a giornate intere Avvocatessa di Berlino propone class action per 119 € fino a 5000 € nominali dopo incrementa di cento in cento più o meno. Consigliata da diversi siti tedeschi per i truffati da KTG

Werdermann | von Rüden

Partnerschaft von Rechtsanwälten

Leipziger Platz 9

10117 Berlin

Telefon: 030-200590770

Fax: 030-2005907711


In Kooperation mit

WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Müllerstr. 54

80469 München

Telefon: 089-999533996

Fax: 089-999533997

L'esordio del tuo post è quantomeno discutibile, ma lasciamo stare...
Non si sa nemmeno se e quale sarà la proposta di ristrutturazione e tu vuoi partire a fare causa?
 

betadelta

Nuovo forumer
avvalori la mia tesi: si deve richiedere la risoluzione del legame con KTG x grave inadempienza per entrare nei creditori principali in € x quantità (banche fondi fortiori ecc) che diventano loro di fatto i decisori, noi piccoli veniamo a traino ma tra questi di solito scattano accordi solidali allora si fa una o più associazioni di piccoli per contare in sede di risturutturazini. Più siamo e meglio è e questo studio ha messo prezzi molto popolari per fare massa critica. Si vede (buon x te) "che non ti è mai fallito nessuno" ... Già siamo nervosi, leggere Ipotesi campate in aria... il caldo fa....ecc
 

betadelta

Nuovo forumer
Mo e' capit?

;)


Nach unseren Ankündigungen in der ersten Email, wollen wir in unserer zweiten Email etwas detaillierter Stellung nehmen und Ihnen u.a. Antwort auf eine momentan häufig gestellte Frage geben.


Sicherlich gibt es angenehmere Anlässe einer Gruppe beizutreten.


Dennoch heißen wir Sie herzlich Willkommen in der „Schutzgemeinschaft KTG“.


„Wir“ das ist die Rechtsanwaltskooperation Werdermann|von Rüden PartG (Berlin-Hamburg-Essen) & WinterWotsch PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (München).


Wir werden Sie, sofern Sie möchten, zukünftig mit aktuellen Informationen und rechtlichen Stellungnahmen zum Thema KTG Agrar Anleihe versorgen.


Was bisher geschah zunächst in aller Kürze:


  • Zunächst hatte man stets von guten Ernten, stillen Reserven und Jahresüberschüssen gelesen, dann ging alles sehr schnell. Nachdem KTG Agrar seine Anleihegläubiger einen Monat lang wegen der Zahlung von 18 Mio. Euro Zinsen vertröstet hat, meldete das Unternehmen KTG Agrar SE am Dienstag offiziell Insolvenz an.

  • Die KTG versucht sich hier über ein so genanntes Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Für die Fortführung des Unternehmens soll ein sog. Insolvenzplan erstellt werden. Dies birgt erhebliche Risiken für Gläubiger der KTG Agrar SE: In einem Insolvenzplan kann z.B. auch eine Kürzung oder Stundung der Forderungen der Anleihegläubiger vorgesehen werden. Wenn der Insolvenzplan dann mit einfacher Mehrheit der Gläubiger angenommen wird, sind alle Anleihegläubiger ungeachtet ihrer eigenen Abstimmung hieran gebunden.


Welche Möglichkeiten haben Anleger jetzt?


Wir werden daher in einem ersten Schritt die Interessen und Stimmrechte unserer Mandanten im Insolvenzverfahren bündeln. Nur mit vereinten Stimmrechten ist es möglich Ihre Interessen wirksam zu vertreten und Einfluss auf die Entscheidungen in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren zu nehmen. Man sollte hier nicht das Feld anderen Gläubigergruppen, wie den Banken überlassen.


Wir werden momentan vermehrt gefragt, ob eine Kündigung der KTG Agrar Anleihe sinnvoll ist?


Konkret beabsichtigen Mandanten eine Kündigungen „aus wichtigem Grund“ aussprechen, um sich - jedenfalls abweichend von den Vorschriften des SchVG (welches für die Anleihegläubiger gilt) - Sondervorteile zu verschaffen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn, wie hier, Zahlungen von der Gesellschaft nicht geleistet werden und noch kein Insolvenzverfahren beantragt ist.

Wie in der vorangegangenen E-Mail bereits berichtet, haben sich die Ereignisse in den letzten Tagen jedoch überschlagen: Die KTG hat am 05.06.2016 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, den das zuständige Insolvenzgericht Hamburg als zulässig angenommen hat. Vor diesem Hintergrund bringt den Anleihegläubigern eine Kündigung aus wichtigem Grund keinen Vorteil mehr.


Hierzu hat der BGH in einem Urteil vom 8. Dezember 2015 folgenden amtlichen Leitsatz vorangestellt:


Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger nach § 5 SchVG sind auch für solche Gläubiger derselben Anleihe gleichermaßen verbindlich, die die Anleihe zuvor wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin außerordentlich gekündigt haben (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2015; ZIP 2016, 308).


Im Ergebnis ist es daher so, dass die insolvenznahe Kündigung bzw. die Kündigung nach einem zulässigen Insolvenzantrag keine Sondervorteile für den kündigenden Anleihegläubiger begründen kann. In dieser Situation ist es daher besonders wichtig die Interessen und Stimmrechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren bündeln, um sie wirksam vertreten zu können.


Wir kandidieren für das Amt des gemeinsamen Vertreters


Um die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten zu können, kandidiert die Kooperation Werdermann| von Rüden Part G& WinterWotsch PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht für das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der KTG Agrar SE.



Was kostet eine Mandatierung?


Wir bieten Ihnen die Vertretung auf einer Gläubigerversammlung, die Zusendung weiterer wichtiger Informationen und die Prüfung ob Sie weitere Ansprüche, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und Hintermänner wie Vorstand, Wirtschaftsprüfer oder Banken haben, an. In die Prüfung werden auch einzelfallbezogene Schadensersatzansprüche wie Beratungsverschulden mit einbezogen. Sie erhalten von uns auf der Grundlage dieser Prüfung die Darstellung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie die mit dem jeweiligen Vorgehen verbundenen Kosten. Daneben werden Sie im laufenden Insolvenzverfahren aktuell über dessen Stand und wichtige Termine/Fristen sowie die von uns recherchierten Hintergrundinformationen informiert.


Wenn Sie rechtsschutzversichert sind können wir kostenlos eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.


Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein bieten wir Ihnen eine Vertretung auf Grundlage folgender Pauschalhonorare an. Die Höhe der Vergütung hängt von der Höhe des Nennbetrags der Investition ab.


Die Pauschalen werden ganz oder teilweise auf Kosten eines weiteren Vorgehens angerechnet, wenn wir mit diesem beauftragt werden.



Nennbetrag

Brutto Honorar

Bis 5.000,00

119,00 EUR

Bis 25.000,00

238,00 EUR

Bis 50.000,00

357,00 EUR

Bis 100.000,00

595,00 EUR

Bis 200.000,00

1190,00 EUR

Bis 500.000,00

2380,00 EUR

Ab 500.000,00

auf Nachfrage



Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.




Mit freundlichen Grüßen


Alice Dagmar Wotsch

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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Werdermann | von Rüden

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Telefon: 089-999533996

Fax: 089-999533997


www.wvr-law.de
 

Orlando 27

Forumer attivo
non capisco la mia banca dice che non ci sono comunicazioni ufficiali su quello che accadrà quindi non vedo come ci si possa tutelare se prima non decidono cosa e come si muoveranno.

la mia banca e Sella preso info da blomberg
 

canchye

Nuovo forumer
Perché ci sono ormai avvocati e commercialisti che caercano di lucrare sulle disgrazie altrui. Essere incapace e fallire non è reato. Reato è solo se c'è dolo o truffa, il che resta tutto da dimostrare in questo caso. Verosimilmente, bisognerà attendere l'assemblea dei soci di fine agosto per sapere come vogliono procedere.
 

Omero

Forumer storico
Vediamo cosa propongono, ovviamente bisogna mettersi nell'ottica di recuperare una minima percentuale, perchè come era presumibile non hanno nemmeno i terreni.
 

mistico 77

Forumer attivo
Si sono d'accordo tocca aspettare la data di agosto x vedere cosa propongano io
vorrei anche capire chi compra azioni xchè se noi obbligazionisti abbiamo una
minima possibilità di recuperare qualcosa le azioni andranno sicuramente a zero
nonostante ciò ogni giorno scambiano circa 100.000 pezzi che è vero valere molto
poco ma xchè comprarle??
 

zoro-aster

Forumer storico
Si sono d'accordo tocca aspettare la data di agosto x vedere cosa propongano io
vorrei anche capire chi compra azioni xchè se noi obbligazionisti abbiamo una
minima possibilità di recuperare qualcosa le azioni andranno sicuramente a zero
nonostante ciò ogni giorno scambiano circa 100.000 pezzi che è vero valere molto
poco ma xchè comprarle??
evidentemente sono convinti che KTG continuerà a esistere ed operare con profitto. Quello che mi stò chiedendo è se gli imminenti raccolti sono tutt`ora di pieno dominio di KTG o se sono stati messi sotto sequestro da eventuali creditori
 

Orlando 27

Forumer attivo
da Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus

KTG Agrar SE - Information für Anleihegläubiger
Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Juli 2016 ist Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum vorläufigen Sachwalter im dem Insolvenzeröffnungsverfahren der KTG Agrar SE bestellt worden.
Das Insolvenzgericht hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt, dem u.a. die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sowie Vertreter der Banken- und Lieferantenseite angehören.
Der Geschäftsbetrieb der KTG Agrar SE wird im Insolvenzeröffnungsverfahren unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Ziel ist die Sanierung des Unternehmens im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Die Anmeldung von Forderungen gegen die KTG Agrar SE wird erst möglich sein, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Forderungsanmeldungen während des jetzigen Insolvenzeröffnungsverfahrens sind unwirksam.
Alle Gläubiger werden daher dringend gebeten, von entsprechenden Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Im Falle einer späteren Verfahrenseröffnung werden allen Gläubigern Formulare zur Forderungsanmeldung übersandt.
Auch die Anleihen Nr. DE000A11QGQ1 und DE000A1H3VN9 werden vom Insolvenzverfahren erfasst. Die Anleihegläubiger nehmen als Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO am Verfahren teil und werden auf Ihre Forderungen die in einem Insolvenzplan vorgesehenen Leistungen bzw. die Insolvenzquote erhalten.
Hinsichtlich einer Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger wird zunächst die Sach- und Rechtslage sondiert. Bereits jetzt werden die Interessen der Anleihegläubiger im vorläufigen Gläubigerausschuss durch die SdK vertreten.
Unter Berücksichtigung der hohen Zahl an Beteiligten wird um Verständnis gebeten, dass weitere Auskünfte weder vom Amtsgericht Hamburg noch vom vorläufigen Sachwalter erteilt und entsprechende Anfragen daher derzeit nicht beantwortet werden können.
Der Sachwalter wird im Laufe des Verfahrens weitere Informationen bereitstellen.
 

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