Berlin Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle
jetzt erst mal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder.
Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah.
Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.
Kontaktverbote: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
Gastronomie: Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Vereinbart worden sei zudem, dass es einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche geben dürfe. Der Bund hatte ursprünglich eine Begrenzung auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter vorgeschlagen. Auch Industriebetriebe und Handwerk sollen geöffnet bleiben.
Schulen und Kindertagesstätten: Schulen und Kindergärten bleiben anders als im Frühjahr geöffnet.
Reisen: Touristische Übernachtungsangebote im Inland im November sind verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.